Insektensterben

Forderungen der FLAGH e. V.
an das Land Hessen
für einen wirkungsvollen Insektenschutz

Andreas C. Lange, Ernst Brockmann, Andreas Schmidt & Petra Zub
Kontakt: andreas.schmidt@allzool.bio.uni-giessen.de (Tel. 06441/47967)

Wir fordern eine Wende in der Landnutzung und wollen zu diesem Wandel mit unseren Fachkenntnissen beitragen. An die Politik stellen wir die Forderung, die notwendigen gesetzlichen, finanziellen und personellen Voraussetzungen für einen wirkungsvollen Insektenschutz zu schaffen. Ein kurzsichtiger Aktionismus und einzelne, freiwillige Aktionen ehrenamtlicher Akteure reichen nicht aus, um die Biodiversität der Insekten zu erhalten.

Grünland

Wir fordern den Grünland-Erhalt und die Aufwertung des vorhandenen Grünlandes, es darf kein weiterer Grünland-Umbruch mehr stattfinden. Es darf keine Aufdüngung, keine Aufforstung landwirtschaftlich unproduktiver Flächen, keine Verfüllungen und Planierungen als Boden- und Bewirtschaftungsverbesserung stattfinden. Die Förderung sollte von der Zielerfüllung bei Zielindikatoren abhängig gemacht werden, es darf keine Förderung ohne Umsetzungs- und Zielerreichungs-Kontrolle erfolgen. Förderung von Beweidungssystemen (nicht nur der Beweidung einzelner Flächen, sondern im landschaftlichen Verbund). Weidevieh gehört auf die Weide, nicht in den Stall! Verbot des prophylaktischen Einsatzes von Antiparasitenmitteln bei Weidetieren. Förderung von Brachstreifen (10 – 25 %, auch über Winter stehen lassen!), Minimierung Einsatz Mulchgeräte. Schaffung von Alternativen zu großflächiger Mahd (Problem der fehlenden Ausweichhabitate / Nektarflächen) und zu Kreiselmähern mit Mahdgutaufbereitern.

Feldflur

Keine Förderung der aktuell praktizierten Form von großflächiger industrialisierter Landwirtschaft mehr durch Flächenprämien! Strikte Bindung von Leistungen der Agrarförderung an den Erhalt und die Förderung der Biodiversität. Schutz der Wegraine vor illegaler Nutzung (Umpflügen, Düngen, Eintrag Pestizide), Rückgängig machen der illegalen Nutzungen, Durchsetzung von Eigentumsrechten der öffentlichen Hand, Wiederherstellung untergepflügter Wege mitsamt ihrer Raine (Wegeseitenränder). Schaffung zusätzlicher Lebensräume, wie Hecken, Feldgehölze, Trockenmauern oder Steinhaufen. Schaffung von Pufferzonen zwischen Schutzgebieten (NSG, FFH) und intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen, Verminderung der Einträge von Dünger und Pestiziden in Schutzgebiete durch Pufferzonen (Grünland, Hecken, Brachestreifen).

Wald

Herausnahme von mindestens 10 % der Waldfläche aus der Nutzung, nicht nur im Staatswald, auch in den kommunalen und privaten Wäldern, Ausbau von Vernetzungsstrukturen, verbesserter Schutz alter Bäume, d. h. Verzicht auf Nutzung, Belassen und Erhalten (Freistellen) von teilweise oder ganz abgestorbenen Bäumen im Wald und am Waldrand, Erhöhung des Totholzanteils. Wiedereinführung und Förderung der Waldweide mit Rindern und Schafen an einzelnen, ausgewählten Lokalitäten.

Siedlungen, Kommunen

Bereich Haus- und Kleingärten: Anwendungsverbot für chemisch-synthetische Pestizide in Haus- und Kleingärten, Verhindern von „Schottergärten“ (über Auflagen in Bebauungsplänen und Änderung in der Hessischen Bauordnung), Schaffung besserer rechtlicher Möglichkeiten für die Kommunen, die  Festsetzungen von Bebauungsplänen durchzusetzen, Vorgehen gegen Versiegelung, Information und Unterstützung von Grundstückseigentümern bei Anlage von insektenfreundlichen Gärten, Information der Grundstückseigentümer über schädliche Auswirkungen von Mährobotern und Rasentraktoren, Information über Blumenwiesen (Anlage, Erhaltung, Mahd).

Öffentliches Grün, Parks: Erstellung von Leitfaden für Kommunen, Darstellung von Best-Practice-Beispielen, Unterstützung der Kommunen, vollständiger Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide, Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten. Verbesserter Schutz alter Bäume (siehe auch unter Abschnitt Wald).

Grünpflege an Straßen, Wegen und Rainen: Mulchen minimieren, Saugmäher nur einsetzen, wenn nicht anders möglich, nicht alle Raine in einer Gemarkung, entlang einer Straße zum gleichen Zeitpunkt abmähen, Einsatz von lokalem, autochthonem Saatgut (am Besten von Samenwerbung aus der Umgebung) zur Begrünung und bei der Neubegründung, Anlegen von Wildblumenwiesen und Rainen.

Lichtverschmutzung verringern, technische Anleitung und Förderung, Reduzierung der Beleuchtung, Ausleuchtung auf absolut notwendige Bereiche begrenzen, Förderung energiesparender und insektenschonender LED-Technik, Vorgaben in Bebauungs-Plänen zu Außenbeleuchtung, Verbot der flächendeckenden Anleuchtung von Industriehallen, Einschränkung von Leuchtreklamen. Durchsetzung des Verbotes von Insekten-Totfallen im Außenbereich (bisher in Baumärkten frei verkäuflich).

Gewässer und Überschwemmungsbereiche

Auenrenaturierung, Schaffung von Puffer- und Abstandsflächen zwischen Auen und intensiv genutzten Äckern, Einhaltung des Abstandes von Nutzungen zum Gewässer. Schaffung von Gewässerrandstreifen und Refugien (siehe SRU). Wiedervernässung für Wasserrückhaltung, Erhöhung des Wasserstandes, Schaffung semiaquatischer Bereiche, Retentionsräume schaffen, Flächenankauf (auch über Flurbereinigung), Überführung von Ackerflächen in Überschwemmungsbereichen in Grünland und Rückbau der Drainagen. Verhinderung der Eintiefung von Gräben und Bächen (d. h. kein Ausbaggern und Einbringen von Abflusshindernissen). Abschaffung des Rechtsanspruches auf Unterhaltung von Entwässerungsgräben in Überschwemmungsgebieten.

Naturschutz

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Ökopunktekonto-Maßnahmen: Auf ökologische Zweckerfüllung prüfen, Pflege und Unterhalt der Maßnahmen langfristig absichern, Beispiel: Anlage von Obstwiesen, Ersatz abgestorbener Bäume nach Pflanzung, Baumschnitt (nicht auf Ehrenamt abwälzen!), Mahd, Unterhalt. Verhindern, dass Ausgleichsflächen später umgenutzt und überbaut werden (z. Zt. gängige Praxis).

Nährstoffeinträge verringern, Düngeverordnung durchsetzen, Behörden in die Lage versetzen, die Kontrollen durchzuführen, umfassende Reduzierung von Nährstoffausträgen (N, P) von landwirtschaftlichen Flächen.

Management/Nutzung von Schutzgebieten (NSG, FFH, VSG) verbessern, optimieren, Umsetzungs- und Erfolgskontrolle der Maßnahmen, zeitnah, Vergütung der Leistungen an Landwirte vom Erfolg der Maßnahmen abhängig machen, bessere Abstimmung von Schutzzielen und Maßnahmen. Einbeziehung von Entomologen, Abstimmung der Maßnahmen bzw. der Nutzung auf Erfordernisse der lokalen Biodiversität. Zur Beurteilung der Qualität von FFH-Lebensraumtypen gehört neben der Pflanzengesellschaft auch die Fauna! Eine Kontrolle ausschließlich der Vegetationsentwicklung greift zu kurz, über die Anwesenheit wertgebender Tierarten kann bei der aktuell praktizierten Methodik nur spekuliert werden. Zoologische Parameter müssen zukünftig gleichberechtigt erhoben und berücksichtigt werden.

Verstärkte Umsetzung der Maßnahmen für den Biotopverbund.

Monitoring, Forschung und Öffentlichkeitsarbeit

Etablierung eines Insekten- und Biodiversitätsmonitorings unter Einbeziehung der Spezialisten in Hessen, Integration bestehender Aktivitäten, Unterstützung der ehrenamtlichen Artenkenner.

Forschung, Förderung der Erforschung der Insektenfauna, Aufhebung der „Sammelverbote“ für Wirbellose (soweit rechtlich möglich), Vereinfachung und Entbürokratisierung der Genehmigungen für Forschungen (Betretungserlaubnis Naturschutzgebiete, Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen). Bessere Unterstützung des Ehrenamtes (z. B. bei der Datenhaltung).

Maßnahmen, die das Land Hessen im Bund unterstützen sollte:

  • Verminderung Pestizideinsatz in der Landwirtschaft, Verbot Neonicotinoide
  • Extensivierung der Landwirtschaft, Abschaffung der flächenbezogenen EU-Agrarsubventionen
  • Begrenzung der Nährstoffüberschüsse in der Landschaft
  • Erhöhung Strukturreichtum in der Agrarlandschaft
  • Förderung Ökolandbau

Kontakt:
Andreas Schmidt, andreas.schmidt@weidewelt.de
http://www.flagh.de

Die Forderungen als pdf finden Sie hier.


Weitere Links zum Thema:

9-Punkte-Plan gegen das Insektensterben:
https://www.naturkundemuseum-bw.de/service/presse/forschung/weniger-pestizide-mehr-bildung-9-punkte-plan-gegen-das-insektensterben

Segerer & Rosenkranz (2018):  Das große Insektensterben: Was es bedeutet und was wir jetzt tun müssen. Oekom Verlag München.

Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU): Für einen flächenwirksamen Insektenschutz:
https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2016_2020/2018_10_AS_Insektenschutz.pdf

Münsteraner Appell zum Insektenschutz:  https://nrw.nabu.de/imperia/md/content/nrw/stellungnahmen/180315-muensteraner-appell.pdf

DNR Aktionsprogramm Insektenschutz: https://www.dnr.de/fileadmin/Positionen/2018-04-DNR-Aktionsprogramm-Insektenschutz.pdf

Waldweiden – Positionspapier:
http://www.efncp.org/download/WOOD-PASTURES-MANIFESTO_DE.pdf

Weideresolution:
http://weidelandschaften.org/pdf/Weideresolution_2019.pdf

Offener Brief zur Waldkrise:
https://www.deutscheumweltstiftung.de/waldkrise/

„Klimawandel und Landsysteme: Ein IPCC-Sonderbericht über Klimawandel, Desertifikation, Landdegradierung, nachhaltiges Landmanagement, Ernährungssicherheit und Treibhausgasflüsse in terrestrischen Ökosystemen.“ https://www.de-ipcc.de/media/content/Hauptaussagen_SRCCL.pdf vom 08.08.2019

IPBES-Bericht, Auszüge SPM:
https://www.ufz.de/export/data/2/228053_IPBES-Factsheet_2-Auflage.pdf

IPBES-Bericht, Regionales Assessment Biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen in Europa und Zentralasien, Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger:
https://www.de-ipbes.de/files/IPBES_Broschuere_ECA_2019.pdf